29.10.2010

Mautharmonisierung geht in die neue Runde

Start Antragsfrist 2011

Einen Monat vor dem Jahresende geht es nun wieder in die neue Runde der Förderprogramme für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Während die De-Minimis-Richtlinie unverändert bleibt, ergeben sich für das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung wesentliche Änderungen.


Antragfrist beginnt

Ab dem 1. November 2010 können die Unternehmen wieder Anträge für die Zuwendungen für die Förderperiode 2011 stellen. Antragsschluss für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ ist der 15. Februar 2011, für das „De-minimis“- Förderprogramm der 31. März 2011. Maßgebend ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die Maßnahmen dürfen erst nach Eingang des Antrages beim BAG und erst nach dem 1. Januar 2011 begonnen werden. Die Maßnahme beginnt mit dem Datum der Auftragsvergabe. Die „De-minimis“– Förderrichtlinie wurde nicht verändert und bleibt damit in der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2009 rechtsgültig.

Neue Regeln für Förderung

Bei der Förderrichtlinie „Aus- und Weiterbildung“ ergeben sich nach Angaben des BAG mehrere wesentliche Änderungen. So soll die erfolgreiche Ausbildung zum Berufskraftfahrer bei einer Ausbildungsdauer von 36 Monaten mit 35.000 Euro (KMU) oder mit 30.000 Euro für größere Unternehmen bezuschusst werden. des weiteren sollen nachgewiesene Kosten für Ausbilder bei internen Schulungen und die Seminargebühren für externe Anbieter förderfähig sein. Die nachgewiesenen sonstigen Kosten je Teilnehmer und Schulungstag werden maximal bis zur Höhe von
40 Euro anerkannt. Bei mehrtägigen Weiterbildungsmaßnahmen sind Übernachtungskosten pauschal in Höhe von 20 Euro förderfähig. Die förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen sind in einer Anlage zur Förderrichtlinie abgebildet.

Hier gibt’s die Formulare

Im Hinblick auf das begrenzte Fördervolumen wird darauf hingewiesen, dass die Anträge entsprechend dem Antragseingang bearbeitet werden. Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen ab dem 01. November 2010 auf den Internetseiten des BAG unter www.bag.bund.de zum Abruf bereit.





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